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Energieausweis

Seit der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.

Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“ (gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden.

Die Vorteile des Energieausweises auf einen Blick
  • Die energetische Qualität eines Gebäudes ist mit einem Blick zu erkennen.
  • Sie können die zu erwartenden Energiekosten abschätzen.
  • Sie erhalten Hinweise auf sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.
  • Sie erhalten Vergleichsdaten zum Energieverbrauch anderer Gebäude.
  • Der Energieverbrauch eines Gebäudes wird zu einem gewichtigen Argument bei Kauf oder Miete.


Welche Varianten des Energieausweises gibt es?

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Hier wird der mittlere Öl- und Gasverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen: bei großen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber: je kleiner das Gebäude ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst.

Dieser Typ des Energieausweises lässt sich einfach und günstig erstellen, denn die notwendigen Daten können Sie auch selbst beisteuern.


Bedarfsorientierter Energieausweis
Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten sehr stark vom Verhalten der Nutzer bestimmt ist, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage normierter Bedingungen ermittelt werden, wenn man trotzdem zu aussagekräftigen Kennzahlen kommen will.

Für kleine Häuser (bis 4 Wohneinheiten), die vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis deshalb der einzig zugelassene.


Welcher Energieausweis wird benötigt?


WE* Energieausweis   
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
1 - 4

Wohngebäude bis Baujahr 1977
Nicht energetisch modernisiert

X
1 - 4





Wohngebäude bis Baujahr 1977, durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz­verordnung von 1977 erreicht - dies ist in der Regel gegeben, wenn eine neue Heizung eingebaut, die Fenster erneuert und das Dach gedämmt wurde

X
X
1 - 4 Wohngebäude ab Baujahr 1978
X
X
ab 5 Wohngebäude Bestand
X
X
Neubau
X
Sanierung mit KfW-Darlehen, Fördermittel
X
* WE = Wohneinheiten

Beide Energieausweis-Arten sind 10 Jahre gültig.